INGG0082_Impfschutz

Infektionsschutz

Rechtzeitige Impfungen schützen Mutter und Kind

Zur Vorbereitung auf ein Kind gehört es, den Impfschutz aufzufrischen. Denn Infektionen wie Röteln und Windpocken können ein Ungeborenes stark schädigen.

Vor der Schwangerschaft zum Impfen

Ein Paar, das in nächster Zeit ein Kind will, denkt nicht unbedingt an Impfungen. Sollte es aber. Denn ist die Frau erst einmal schwanger, sollte mit Impfstoffen so zögerlich wie mit anderen Arzneimitteln auch umgegangen werden und nur dringend notwendige Impfungen erfolgen. Zugleich sollte eine Schwangere aber gut gegen Infektionskrankheiten geschützt sein. Das kommt nicht nur der Mutter zugute, sondern auch dem Baby. Wenn sie Antikörper gegen eine Infektion entwickelt hat, kann sie diese bei bestimmten Erkrankungen an das Kind weitergeben und seinen sogenannten Nestschutz aufbauen. Dies ist bei Masern, Mumps, Röteln und Tetanus möglich, bei Keuchhusten aber z.B. nicht. Damit die Mutter Antikörper gegen eine Infektionskrankheit bilden kann, muss sie die Erkrankung durchmachen oder dagegen geimpft werden. Jede Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte daher ihren Impfpass mindestens drei Monate vor der geplanten Schwangerschaft von ihrem Hausarzt überprüfen und sich fehlende Impfungen geben lassen. Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) braucht eine Frau mit Kinderwunsch ausreichenden Impfschutz gegen folgende Infektionen:

    + Tetanus
    + Diphterie
    + Mumps
    + Masern
    + Röteln
    + Keuchhusten
    + Windpocken

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Väter in der Impfpflicht

Ihr Netzschutz behütet Babys zwar, aber nur einigermaßen. Er verliert sich in den ersten Lebensmonaten, wenn der kindliche Körper noch dabei ist, ein stabiles Immunsystem aufzubauen. Um das Kleine nicht zu gefährden, muss auch der Vater seinen Impfschutz rechtzeitig checken und aktualisieren lassen. Gleiches gilt für alle Menschen, die den Neugeborenen nahe kommen. Das Kind selbst kann ab dem vollendeten 2. Monat geimpft werden.

Schwangerschaft: Immunisierung gegen FSME und Grippe möglich

Ist eine Frau erst einmal schwanger, ist die Injektionen von Impfstoffen, die lebende Erreger enthalten, wie gegen Windpocken und Röteln, nicht mehr möglich; es besteht die Gefahr, dass die jeweilige Infektion ausgelöst und das Ungeborene zu Schaden kommt. Sowohl Windpocken als auch Röteln sind für das Ungeborene aber sehr gefährlich: Erkrankt die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft an Röteln, besteht ein hohes Risiko, dass das Kind mit Missbildungen zur Welt zu kommen. Gleiches gilt für Windpocken während der Schwangerschaft. Erkrankt die Mutter kurz vor oder nach der Geburt an Windpocken, kann sich das Neugeborene tödlich infizieren. Impfstoffe mit toten Erregern kann ein Arzt auch einer Schwangeren geben. Gegen eine Impfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) oder Tollwut ist daher nichts einzuwenden, wenn ein erhöhtes Risiko besteht. Auch eine begonnene Hepatitis-Impfung sollte in der Schwangerschaft fortgesetzt werden, sagt der Berufsverband der Frauärzte. Er rät außerdem zu einer Influenza-Impfung, wenn Geburt und Wochenbett in die Grippesaison fallen. Die Impfung gegen Tetanus empfiehlt die STIKO ausdrücklich für Schwangere ohne ausreichenden Schutz, da sie auch das Neugeborene in den ersten Wochen behütet. Andernfalls kann es zu Neugeborenen-Tetanus kommen, der meist tödlich verläuft. (mj)

Impfungen in der Schwangerschaft:

 nötig möglich vermeiden nein
 Tetanus Diphtherie Cholera Masern
 Tollwut (nach  Exposition) FSME Gelbfieber Mumps
 Haemophilus infl. b Japan- Enzephalitis Röteln
 Hepatitis A Keuchhusten  (Pertussis) Windpocken
 Hepatitis B
 Influenza
 Kinderlähmung  (Poliomyelitis)
 Meningokokken
 Pneumokokken
 Tollwut (vor  Exposition)


Quelle: Nach Informationen der Ständigen Impfkommission, des Robert-Koch-Instituts, des Deutschen Grünen Kreuzes und des Berufsverbands der Frauenärzte in Deutschland
Autor: Martina Janning
Stand: Feb 7, 2008


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