
In der Ausbildung
Knappes Familienbudget für Lehrlinge und Studierende
Im Studium ist es leichter ein Kind groß zu ziehen, als während einer Ausbildung. Das Elterngeld ist aber in beiden Fällen geringer als bei Berufstätigen.
Frühe Auszeit reduziert berufliche Chancen von Frauen
"Lehrjahre sind keine Kinderjahre" sagen besorgte Eltern und ihre Skepsis ist begründet. Wenn eine Frau während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen will, sollte sie das gut überlegen. Ihre Entscheidung hat Auswirkungen auf ihre aktuelle Situation und ihr ganzes weiteres Leben. Statistiken zeigen: Frauen, die ihre Karriere wegen einer Mutterschaft früh unterbrechen, haben langfristig weniger Ausstiegschancen. Das drückt deutlich aufs Gehalt. Außerdem: Für Freunde, Ausgehen und Hobbys bleibt kaum noch Zeit, wenn ein kleines Kind betreut werden muss. Andererseits wird es im Laufe der Jahre immer schwieriger, Mutter zu werden: Bei den Frauen über 35 Jahre hat jede dritte Schwierigkeiten, bei den Frauen über 40 Jahre schon jede zweite. Wer Anfang 30 schwanger wird, aber gerade in einer Weiterbildung, Umschulung oder einem Trainee steckt, sollte besser Ja zum Kind sagen, wenn er grundsätzlich eine Familie will. Denn später kann für manche zu spät sein.
Elterngeld steht Auszubildenden wie Studierenden zu
Geldknappheit ist ein Hauptproblem von Müttern und Vätern, die noch in der Ausbildung sind oder studieren. Doch eine Reihe von staatliche Hilfen können dazu beitragen, den Lebensunterhalt einer jungen Familie zu sichern. Bei Auszubildenden sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet, finanziell für ihre Kinder zu sorgen auch wenn diese schwanger werden. Daneben stehen einer Auszubildende das Kindergeld und Mutterschaftsgeld zu. Letzteres wird während des Mutterschutzes gezahlt - sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld ist so hoch wie das bisherige Nettogehalt. Davon zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro am Tag. Beträgt das tägliche Netto-Arbeitsentgelt weniger als 13 Euro, muss der Arbeitgeber die Differenz zuschießen. Die Regelungen zum Mutterschaftsgeld gelten auch für schwangere Studentinnen, die arbeiten. Studierende wie Auszubildende können Elterngeld beantragen. Es beträgt 67 % des Nettogehaltes, das die Mutter oder der Vater vor der Elternzeit verdient hat, maximal jedoch 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate gezahlt - ein Elternteil allein kann 12 Monate Elterngeld bekommen, die weiteren 2 Monate sind dem anderen Elternteil vorbehalten. Studenten können pauschal mindestens 300 Euro Elterngeld je Kind erhalten. In Notfällen kann die Mutter-Kind-Stiftung eine Lösung sein. Die Bundesregierung hat sie 1984 gegründet, um Frauen die Fortsetzung einer Schwangerschaft durch finanzielle Unterstützung zu erleichtern. Die Stiftung hilft abhängig von der Bedürftigkeit. Frauen können z.B. eine Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung beantragen, Hilfen für das Einrichten eines Haushalts und die Übernahme der Betreuungskosten für das Kind.
Länger BAföG für Studentinnen mit Kind
Studentinnen, die BAföG bekommen, haben Glück. Sie können durch Schwangerschaft und Kinderziehung mit einem verlängerten Anspruch rechnen. In der Regel gibt es jeweils ein Semester zusätzlich BAföG für die Schwangerschaft, für jedes der ersten fünf Lebensjahre des Kindes, für das sechste plus siebte Lebensjahr und für das achte bis zehnte Lebensjahr. Unter Umständen können Studierende mit Kindern Arbeitslosengeld II erhalten. Auskunft erteilt die Agentur für Arbeit am Wohnort. In sozialen Härtefällen, wenn eine Beurlaubung vom Studium und eine Erwerbstätigkeit unmöglich sind, kann das Sozialamt ergänzende Sozialhilfe bewilligen. Ferner haben Studenten mit Kind Anspruch auf Wohngeld. Tipp: Viele Studentenwerke greifen jungen Eltern finanziell unter die Arme. Die Hilfen reichen von Geburtsbeihilfen für die Erstausstattung des Kindes bis zu zinslosen Darlehen, um das Studium abzuschließen.
Urlaubsemester und Elternzeit für die Kinderbetreuung
Etliche junge Eltern machen die Erfahrung, dass Studium und Kind sich gut miteinander vereinbaren lassen. Dabei hilft auch, dass Studierende sich während der Schwangerschaft und zur Erziehung einige Semester beurlauben lassen können. Genaues wissen die Studentensekretariate an den Unis. Auszubildende, die durch die Schwangerschaft häufiger fehlen und daher die Abschlussprüfungen möglicherweise nicht schaffen, können bei der Aufsichtsstelle einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird er bewilligt, kann der Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden. Kommt das Kind während der Lehre zur Welt, können Mutter oder Vater in die Elternzeit gehen. Das Ausbildungsverhältnis ruht so lange, wodurch sich die Lehre um die Elternzeit verlängert. Zusammen stehen Mutter und Vater drei Jahre Elternzeit zu, die sie untereinander aufteilen oder auch in bis zu vier Abschnitte splitten können.
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Wer angestellt ist und schwanger wird, sollte seinen Arbeitsgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft informieren. Das gilt auch für Auszubildende. In der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt ist eine Frau unkündbar. Außerdem gelten bei der Arbeit besondere Schutzregeln. Beispielsweise dürfen Schwangere keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, keine Überstunden machen und nicht nachts arbeiten. (mj)






